Tageskarte: „Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbeschwerde Teilerfolg“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 18 Mar, 2022

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Tageskarte: „Dorint verbucht trotz unzulässiger Verfassungsbeschwerde Teilerfolg

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Beschwerde der Dorint-Hotelgruppe für unzulässig erklärt. (Az. 1 BvR 1073/21) Dorint spricht trotzdem von einem Teilerfolg, da das Gericht festlege, dass Hilfen gleichberechtigt vergeben werden müssten. Aus Sicht von Dorint dürfe die bisherige Obergrenze von 54,5 Millionen Euro keinen Bestand mehr haben. Das Gericht erwartet nun eine ausstehende Entscheidung des Bundesgerichtshofes bevor es wieder tätig wird.

Dorint hatte in seiner 2021 eingereichten Verfassungsbeschwerde vorgebracht, durch die angeordneten Schließungen in ihrer Existenz bedroht zu sein. (Tageskarte berichtete). In Hotels und auf Reisen bestehe ein sehr geringes Risiko, sich oder andere mit dem Coronavirus anzustecken. Die staatli-chen Hilfen kritisierten sie wegen der vorgesehenen Obergrenze als ungerecht: Ein großes Unternehmen bekomme so nur einen kleineren Teil seiner wirtschaftlichen Schäden ersetzt.

Die Verfassungsrichter begründen die Abweisung der Klage unter anderem damit, dass zunächst grundsätzlich geklärt werden müsste, ob sich aus dem Infektionsschutzgesetz möglicher-weise Entschädigungsansprüche ergeben. Zu dieser Frage verkündet der Bundesgerichtshof am Donnerstag sein erstes Urteil.

Dorint wertet den Spruch dennoch als Teilerfolg, da das Bundesverfassungsgericht die Auffassung der Gruppe bestätige, dass, wenn Kompensationen für Corona-Maßnahmen gezahlt würden, diese gleichberechtigt gewährt werden müssten. Dazu heißt es im offiziellen Schriftsatz: „… Ergreift der Normgeber Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Auswirkun-gen von Gesundheitsschutzmaßnahmen zu kompensieren, dürfen diese jedenfalls einzelne Adressaten nicht gleich-heitswidrig benachteiligen (vgl. BVerfGE 121, 317 <370>)“.

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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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