Pressemitteilung: Weiteres Beherbergungsverbot auf Druck der Hotellerie gekippt

Autor: Birgit Borreck
Kategorie Unternehmensmitteilung
Datum: 21 Oct, 2020

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Weiteres Beherbergungsverbot auf Druck der Hotellerie gekippt

Hotelbetreiber erwirken in Mecklenburg Vorpommern einstweiligen Rechtsschutz gegen das Beherbergungsverbot

Dorint Aufsichtsratschef fordert erneut den § 313 BGB klarzustellen

Köln, 20. Oktober 2020 – Die Dorint Gruppe hat – wie auch einige andere Hotelbetreiber – einstweiligen Rechtsschutz gegen das Beherbergungsverbot in Mecklenburg-Vorpommern eingereicht. Heute wurde vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald endlich das Beherbergungsverbot aufgehoben. Das bedeutet auch, dass Entschädigungsforderungen valide werden. Große Freude daher heute bei Dorint Aufsichtsrat und Geschäftsführung, denn allein in Mecklenburg-Vorpommern betreibt die Dorint Gruppe von ihren 61 Häusern vier attraktive Ferienhotels: das Dorint Strand Hotel und das Dorint Seehotel Binz-Therme auf Rügen, das Dorint Resort Baltic Hills Usedom und das Dorint Strandresort & Spa Ostseebad Wustrow.

Die Verantwortlichen der Dorint Hotels & Resorts konnten wie die meisten betroffenen Hoteliers nicht nachvollziehen, dass in allen Bundesländern überhaupt ein Beherbergungsverbot ausgesprochen wurde.

Besonders fraglich erschien es allen Betroffenen, warum ausgerechnet die touristische Nutzung zur Verbreitung des Corona Virus beitragen soll. Denn in der Hotellerie und Gastronomie sind bereits sehr früh mit viel Aufwand innovative Hygienekonzepte entwickelt und erfolgreich umgesetzt worden. Die einhellige Meinung: Die Flucht in private Unterkünfte bei Freunden und Verwandten ist aufgrund der Nähe gefährlicher und im Ansteckungsfall erheblich unkontrollierbarer. Auch der berufliche Pendelverkehr, beruflich notwendige Übernachtungen oder private Feiern, wenn auch limitiert, sind doch wesentlich risikobehafteter als Urlaubsreisen. Das Corona Virus differenziert wohl kaum nach dem Zweck des Aufenthaltes oder der Reisetätigkeit.

Daher fordern die Hoteliers schon länger, dass die Bundes- und Länderregierungen dringend andere Restriktionen entwickeln, als kurzfristige Beherbergungsverbote auszusprechen. Und so Urlauber zu stoppen, deren Wohnort (!) kurz vor der Abreise bzw. Ankunft am Urlaubsort zum Risikogebiet erklärt wurde. Vom Datenschutz bei Portal-Buchern ganz zu schweigen.

„Diese Fehlentwicklungen haben letztlich dazu geführt, dass sich die Regierung, die sicherlich in dieser anhaltenden Pandemie keine leichte Aufgabe hat, zu diesem Zeitpunkt mit Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz auseinandersetzen muss“, fordert Dorint Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. „Denn inzwischen haben die flächendeckenden Schäden, die allein unserer Branche mit immerhin 2.4 Millionen Arbeitnehmern zugemutet werden, die Belastbarkeitsgrenze deutlich überschritten!“

Seiner Meinung nach wäre es ohnehin einfacher nun schnellstens den § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) klarzustellen, da auch die Beherbergungsverbote eine solche Störung begründen. Diese Klarstellung würde dazu führen, dass sich Vermieter und Mieter auf Basis einer gesetzlichen Grundlage über eine gerechte Verteilung der Miete während der Corona-Pandemie einigen müssten. „Hier ist das Kabinett aber immer noch zögerlich, um nicht zu sagen lobbyistisch motiviert, schweigsam zu Gunsten der Vermieter“, so Dirk Iserlohe.


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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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