AHGZ: „Dirk Iserlohe: 'Novemberhilfen ohne Rechtsanspruch verfassungskonform?'“

Autor: Birgit Borreck
Kategorie HONESTIS AG in den Medien
Datum: 01 Dec, 2020

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AHGZ: „Dirk Iserlohe: 'Novemberhilfen ohne Rechtsanspruch verfassungskonform?'

Für den Dorint-Chef sind die zugesagten Gelder lediglich ein Förderprogramm und keine Entschädigung für die Sonderopfer, die vom Gastgewerbe erbracht werden müssen.

Dorint-Chef Dirk Iserlohe lässt nicht locker. Im mittlerweile 24. Brief an Bundeskanzlerin Merkel und ihr Kabinett stellt er die Frage, ob eine Billigkeitsentschädigung (Novemberhilfen) ohne Rechtsanspruch im Einklang mit der Verfassung steht. Für Iserlohe sind die zugesagten Gelder lediglich ein Förderprogramm und keine Entschädigung für die Sonderopfer, die vom Gastgewerbe erbracht werden müssen.

Besonders die Insolvenzantragspflicht bereite der gesamten Branche zunehmend mehr Sorgen. Iserlohe fragt in seinem Schreiben offen: „Warum schicken Sie eine ganze Branche erneut in den Lockdown, ohne vorher strategische Konzepte entwickelt zu haben, die finanziellen Schäden zeitgerecht ausgleichen?“ Man habe doch den ganzen Sommer Zeit für die Erarbeitung von wirkungsvollen Hilfsmaßnahmen gehabt.

Hilfen noch nicht angekommen

Iserlohe weist darauf hin, dass er und seine Kollegen die Zahlungsverpflichtungen auch jetzt im November ernst nehmen – vor allem auch, weil die Insolvenzantragsverpflichtung für Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder „scharf“ ist. Doch die von der Regierung angekündigten Hilfen seien bis heute nicht angekommen. Wer Verpflichtungen habe, die er seit Beginn dieses Monats nicht mehr bedienen könne, müsse nach derzeitiger Rechtslage Insolvenz anmelden. Dass es nach Sicht der Regierung für die Novemberhilfe keinerlei Rechtsanspruch gibt, sei ein "Fehler im Ansatz", so der Dorint-Chef.

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Tags: Corona-Virus Dirk Iserlohe Dorint GmbH

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